Auszug aus unserer Satzung

 "Nenda Pamoja"

„Gemeinsam gehen“    -   Verein für deutsch-tansanische Bildungsprojekte e.V.


 
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen „Gemeinsam gehen“ – Verein für deutsch-tansanische
Bildungsprojekte e.V.
Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Hannover eingetragen.

2. Der Sitz des Vereins ist Hannover.

3. Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
 
 § 2 Zwecke des Vereins, Gemeinnützigkeit
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
 
2. Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung und Erziehung sowie die Förderung
mildtätiger Zwecke gemäß § 53 AO.
 
3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

 

(1) Unterstützung bedürftiger tansanischer Kinder und Jugendlicher zur
Teilnahme am Schulunterricht, zum Beispiel durch Stipendien zur
Finanzierung von Schulgeld, Lehrmitteln, Schuluniformen, Unterkunft und
Verpflegung,

 

(2) Unterstützung allgemeinbildender Schulen in Tansania zur Erfüllung ihrer
Unterrichts- und Erziehungsaufgaben (durch Beschaffung von Mitteln zur
Weitergabe im Sinne von § 58 Nr. 1 AO wie auch durch Tätigkeit des Vereins
vor Ort bei der Förderung von Baumaßnahmen, Hilfe zur Beschaffung von
Lehrmitteln, Sicherstellung von Energie- und Wasserversorgung,
Lehrerfortbildungen etc.),

 

(3) Ausbau bestehender Bildungspartnerschaften zwischen Schulen in Hannover
und Tansania,

 

(4) Unterstützung bedürftiger tansanischer Schul-Absolventen bei der Planung
und Durchführung ihrer weiteren Ausbildungsetappen, zum Beispiel durch
Beratung, Schul- und Studienstipendien,

 

(5) Organisation und Durchführung von Austauschprogrammen für Lehrkräfte,
Schüler/innen und Studierende mit dem Ziel des gegenseitigen interkulturellen
Lernens.
 

5. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
 
6. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
 
7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

Die komplette Satzung steht unten zum Download bereit!
 
 

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Komplette Satzung des Vereins.pdf
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